Beauftragte (None) Fachkraft für Arbeitssicherheit 2
- Laufende Nr
- 665
- SYS_1
- SYS_2
- SYS_3
- SYS_4
- Beauftragte
- ORGEINHEIT
- UNB
- AUFGFAM
- ERAAA
- Fachkraft für Arbeitssicherheit 2
- Tarifgebiet
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die Beratung des Arbeitgebers und der verantwortlichen Führungskräfte beim Arbeitsschutz.Dazu gehören alle präventiven Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten sowie dieÜberprüfung und Untersuchung von Arbeitsstätten, Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und deren Auswirkungen auf die Mitarbeiter undBetriebsbegehungen.
BBG
Ausbildung, erfolgt auf der Grundlage der von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) erarbeiteten Richtlinien und wird von staatlich bzw. berufsgenossenschaftlich anerkannten Lehrgangsträgern angeboten.Die Ausbildung erfolgt als Einzelfallregelung differenziert entsprechend der Vorqualifikation als Facharbeiter in einem Beruf der Metall und Elektroindustrie mit langjähriger Berufserfahrung.